Grundstück, Grundbuch und Recht

Straßenausbaubeiträge: In welchen Ländern sie noch kommen können

Henry Zabel Gründer von wohn-sorglos.de

Zuletzt geprüft am 28. September 20263 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in einem Satz

Neun Bundesländer haben Straßenausbaubeiträge abgeschafft, in sechs entscheidet die Gemeinde, in Rheinland-Pfalz sind sie Pflicht und werden jedes Jahr erhoben. Wo sie noch möglich sind, gilt: vor dem Kauf bei der Gemeinde nachfragen, nicht danach.

Inhalt5 Abschnitte

Der Straßenausbaubeitrag ist die Rechnung, die kommt, wenn die Gemeinde die Straße vor deinem Haus erneuert. Nicht die erste Herstellung, das ist der Erschließungsbeitrag, sondern die Sanierung Jahrzehnte später.

Weil das Landesrecht ist, sieht es in Deutschland inzwischen sehr unterschiedlich aus.

Die Lage nach Ländern

Wo sie abgeschafft sind und wo nicht

GruppeLänderWas das heißt
AbgeschafftBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringenkeine Rechtsgrundlage mehr, es kann nichts kommen
Die Gemeinde entscheidetBremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holsteinhängt an der Satzung deiner Gemeinde
PflichtRheinland-Pfalzwiederkehrende Beiträge, jährlich

Wie stark es auf die Gemeinde ankommt, zeigt Bremen: Die Stadt Bremen erhebt keine Beiträge, Bremerhaven im selben Bundesland schon.

In Rheinland-Pfalz wurden die Einmalbeiträge 2024 abgeschafft und durch wiederkehrende Beiträge ersetzt, und zwar verpflichtend. Im Frühjahr 2026 hat die Landesregierung angekündigt, auch diese in der laufenden Wahlperiode abzuschaffen. Bis das im Gesetz steht, wird weiter erhoben.

Abgeschafft heißt in den meisten Ländern: Für Maßnahmen ab einem bestimmten Stichtag. Für eine Straße, die vorher fertig wurde, kann theoretisch noch etwas offen sein. Auch das beantwortet nur die Gemeinde.

Einmalbeitrag oder wiederkehrender Beitrag

Einmalbeitrag: Die Straße wird gebaut, die Kosten werden auf die Anlieger dieser Straße verteilt, ein Bescheid. Je nach Ausbau und Grundstück kamen so häufig 2.000 bis 15.000 Euro zusammen, in ungünstigen Fällen mehr. Das Problem daran ist nicht die Summe an sich, sondern dass sie unvorhersehbar kommt und auf wenige Haushalte fällt.

Wiederkehrender Beitrag: Die Gemeinde bildet Abrechnungseinheiten aus mehreren Straßen. Alle Grundstücke darin zahlen jedes Jahr einen kleineren Betrag, aus dem der Ausbau finanziert wird. Planbarer, aber dauerhaft, und du zahlst auch für Straßen mit, in denen du nicht wohnst.

Verteilt wird in beiden Fällen nach der Satzung der Gemeinde, meist nach Grundstücksfläche und zulässiger Geschosszahl, oft mit einem Zuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke. Der Anteil, den die Gemeinde selbst trägt, hängt davon ab, wie wichtig die Straße für den Durchgangsverkehr ist: Bei einer reinen Anliegerstraße zahlen die Anlieger den größten Teil, bei einer Hauptstraße den kleinsten.

Beim Hauskauf

Die Fragen an die Gemeinde

Stell sie zusammen mit den Fragen zum Erschließungsbeitrag, das ist eine Mail:

  1. Besteht für das Grundstück eine Satzung über Straßenausbaubeiträge oder über wiederkehrende Beiträge?
  2. Ist für diese Straße eine Ausbaumaßnahme geplant oder beschlossen?
  3. Sind aus früheren Maßnahmen Beiträge offen?
  4. Falls wiederkehrende Beiträge erhoben werden: Wie hoch war der Beitrag für dieses Grundstück in den letzten Jahren?

Die letzte Frage ist die wichtigste in Rheinland-Pfalz. Der Betrag ist eine laufende Belastung wie die Grundsteuer und gehört in deine monatliche Rechnung.

Im Kaufvertrag

Nach dem Gesetz trägt der Verkäufer Anliegerbeiträge für Maßnahmen, die bis zum Vertragsschluss bautechnisch begonnen waren. In fast jedem Kaufvertrag steht dazu aber eine eigene Regelung, meist zu deinen Lasten.

Drei Dinge gehören deshalb vor den Notartermin:

  • Die schriftliche Auskunft der Gemeinde in deine Unterlagen.
  • Den Absatz im Vertragsentwurf lesen und den Notar fragen, was er bedeutet.
  • Eine Zusicherung des Verkäufers, dass ihm keine geplanten oder begonnenen Maßnahmen bekannt sind.

Ein Verkäufer, der weiß, dass die Straße nächstes Jahr drankommt, und es nicht sagt, verschweigt einen Mangel. Das nachzuweisen ist aber mühsam.

Wohin das gehört

Ein möglicher Beitrag ist eine Zahl, die in dieselbe Liste gehört wie neues Dach, neue Heizung und Grundsteuer.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitrag?

Der Erschließungsbeitrag fällt einmalig an, wenn eine Straße zum ersten Mal endgültig hergestellt wird. Er steht im Baugesetzbuch und gilt bundesweit. Der Straßenausbaubeitrag betrifft die spätere Erneuerung einer vorhandenen Straße und steht im Recht der Länder. Deshalb ist er in jedem Land anders geregelt, den Erschließungsbeitrag gibt es dagegen überall.

In welchen Bundesländern gibt es keine Straßenausbaubeiträge mehr?

Abgeschafft haben sie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bremen, Hessen, Niedersachsen, im Saarland, in Sachsen und in Schleswig-Holstein entscheidet die Gemeinde. In Rheinland-Pfalz sind sie Pflicht, dort als wiederkehrender Beitrag.

Wie hoch kann ein Straßenausbaubeitrag sein?

Bei einem Einmalbeitrag kamen je nach Straße und Grundstück häufig 2.000 bis 15.000 Euro zusammen, im Einzelfall deutlich mehr. Wiederkehrende Beiträge sind niedriger, dafür fallen sie jedes Jahr an, solange in der Abrechnungseinheit gebaut wird.

Wer zahlt beim Hauskauf, Käufer oder Verkäufer?

Gegenüber der Gemeinde zahlt, wer bei Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer ist. Zwischen euch gilt § 436 BGB: Der Verkäufer trägt Beiträge für Maßnahmen, die bis zum Vertragsschluss bautechnisch begonnen waren. Diese Regel wird in Kaufverträgen aber oft abbedungen, deshalb kommt es auf den Vertragstext an.

Was sind wiederkehrende Beiträge?

Statt einer großen Rechnung nach einem Straßenbau zahlen alle Grundstücke eines Gebiets jedes Jahr einen kleinen Betrag, aus dem der Ausbau aller Straßen dieses Gebiets bezahlt wird. Das verteilt die Last, bedeutet aber auch: Du zahlst mit, wenn drei Straßen weiter gebaut wird.

Wie finde ich heraus, ob etwas geplant ist?

Frag beim Bauamt oder der Kämmerei der Gemeinde schriftlich nach, ob für die Straße eine Ausbaumaßnahme geplant ist, ob eine Beitragssatzung besteht und ob offene Beiträge bekannt sind. Das kostet wenig und ist die einzige belastbare Antwort.

Alle Zahlen in diesem Artikel: Stand August 2026.

Rechtlicher Hinweis: Straßenausbaubeiträge sind Landes- und Gemeinderecht, und beides ändert sich. Die Übersicht hier ist der Stand vom Frühjahr 2026. Verbindlich ist immer nur die Auskunft der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Frag dort schriftlich nach, bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst.

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